So ist nicht auszuschliessen, dass die Bargeldbezüge für die Ausbezahlung von Sportwettgewinnen an Nutzer getätigt wurden und somit illegales Verhalten belohnen sollten. Die Transaktionen auf dem Konto xxxx-xxxxxx.xxx und zwischen den Konten deuten indessen gesamthaft darauf hin, dass ein Grossteil der vermeintlich legal erwirtschafteten Mittel angespart wurde, während illegales Vermögen für den Lebensunterhalt und Unterhalt der aufgezogenen Organisation verwendet wurde. Folglich kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Saldo des Kontos xxxx-xxxxxx.xxx in Höhe von CHF 2‘147.42 letztlich der Einziehung unterliegt.