B 3/13: CHF 3'000.00 am 27. Januar 2021, CHF 3'000.00 am 2. September 2021) getätigt wurden. Weil der Verdacht besteht, Sportwetten organisiert und durchgeführt sowie Infrastruktur zur Verfügung gestellt zu haben, ist nicht auszuschliessen, dass die vermeintlich legalen Mittel auf dem Konto xxxx-xxxxxx.xxx für den Unterhalt der aufgezogenen Organisation bezogen und genutzt wurden (act. B 16/2/8, S. 4: «Aber wenn jemand einen grossen Gewinn auszahlen musste, dann konnte man ihm anrufen und er war innerhalb von 15-20min bei mir im Lokal.»; act. B 16/2/9, S. 4: