2.11 Werden die Transaktionen des Kontos xxxx-xxxxxx.xxx näher betrachtet, fällt auf, dass die Gutschriften aus vermeintlich legalen Quellen stammen. Eine Ausnahme dazu bildet die Gutschrift vom 6. Juli 2021, einbezahlt durch «Q.» in Höhe von CHF 25'000.00. Der Betrag wurde am 13. Juli 2021 in bar bezogen (act. B 3/13). Insoweit haben die Ausführungen der Beschwerdeführer – mit Ausnahme der erwähnten Einzahlung – eine Stütze in den Unterlagen, wenn es um die Herkunft der Gelder geht. Auffällig ist