Dies deckt sich mit Aussagen der einvernommenen Personen, welche von monatlichen Einnahmen in den betreffenden Lokalitäten berichten, die sich im vier- bis fünfstelligen Bereich bewegt haben dürften oder über sehr hohe Wetteinsätze, die jeweils an einzelnen Tagen verspielt worden seien (act. B 16/2/7, S. 2: «Dann habe ich an einem Abend CHF 100'000.00 verzockt.»; 16/2/9, S. 2: «Dort hat ein Mann in einer Nacht CHF 40'000.- verloren.»).