Seite 13 CHF 140'000.00 auf (act. B 3/6 f.). Aus den Kontogutschriften ist ersichtlich, dass der Beschwerdeführer zuletzt über ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4'117.75 verfügte (act. B 3/12 und 13). Die Beschwerdeführerin erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 2'083.45 (act. B 7/5). Dies entspricht denn auch den Aussagen des Beschwerdeführers, wonach er bis am 1. September 2021 ein monatliches Bruttoeinkommen von ca. CHF 5'000.00 erzielt habe und seine Ehefrau ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 3'000.00 erziele (act. B 16/2/17, S. 6).