Er hat mir gezeigt wie es funktioniert, wenn jemand spielen will.»). Die Auswertung von Chat-Verläufen zwischen dem Beschwerdeführer und involvierten Personen – seien es Wirte der Lokalitäten oder auch Nutzer – bestätigen den Tatverdacht, dass der Beschwerdeführer mit illegalen Sportwetten in Verbindung zu bringen ist (act. B 15/2, Beilage 3, Anh. 1, S. 1: «Du machen limit ufe 500», «Bist du im club? Ich gerne null mache und pare bringe»; act. B 15/2, Beilage 3, Anh. 2, S. 1: «Hoi A., hast du limite schon gemacht?», «Wurde jetzt vor 30 minuten gespielt», «Diese sind alle verloren»;