2.9 Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer konnte die Staatsanwaltschaft anhand ihrer Ermittlungen ein verlässliches Bild davon zeichnen, wonach dem Beschwerdeführer eine führende Rolle in einem Glücksspiel-Netz zukommt. Gemäss den vorliegenden Einvernahmeprotokollen belasten verschiedene Personen den Beschwerdeführer dahingehend, in mehreren Lokalitäten Sportwetten angeboten, diese mit Infrastruktur für die Sportwetten ausgestattet, Geldspielautomaten aufgestellt und hierbei als primäre Ansprechperson für die Wirte der fraglichen Lokalitäten agiert zu haben (act.