71 StGB (Ersatzforderungen) aufgeführt. Eine summarische Begründung ist ebenfalls gegeben indem ausgeführt wird, dass sich aus den bisherigen Erkenntnissen der Verdacht ergebe, dass der Beschwerdeführer seinen Lebensunterhalt durch den Erlös der mutmasslich begangenen strafbaren Handlungen finanziert habe. Die strafbaren Handlungen betreffen laut Beschlagnahmebefehl das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz), Eingehen oder Vermittlung gewerbsmässiger Wetten etc. Damit genügt der Beschlagnahmebefehl den Anforderungen an eine ausreichende Begründung, so dass keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegt.