d StPO im Vorverfahren die Möglichkeit, sie im Sinne einer sichernden Massnahme zu beschlagnahmen (SCHMID/JOSITSCH, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 3. Aufl. 2017, Rz. 1115). Vermögenswerte können beschlagnahmt werden, wenn sie durch eine Straftat erlangt worden sind oder dazu bestimmt waren,