2.5 Bei der Beurteilung, ob im konkreten Fall eine Beschlagnahme vorzunehmen ist, gilt im Besonderen zu berücksichtigen, dass ihrer Natur als provisorische (konservative) prozessuale Massnahme entsprechend bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beschlagnahme nicht alle Tat- und Rechtsfragen abschliessend zu prüfen sind (Urteil des Bundesgerichts 1B_195/2018 vom 7. Juni 2018 E. 3.1; BGE 139 IV 250 E. 2.1).