Seite 8 Erwerbseinkommen zumindest teilweise auf dieses Konto transferiert. Mangels zur Verfügung gestellten Akten könne keine Äusserung dazu getroffen werden, inwiefern "der mutmasslich illegal erwirtschaftete Betrag die bisher beschlagnahmten Vermögenswerte um ein Vielfaches übersteige". Die Staatsanwaltschaft lasse die vorherigen Verdienste und etwa die Erbschaft der Ehefrau bei der Einkommenssituation des Beschwerdeführers ausser Betracht.