Die beschlagnahmten Konten xxxx.xxxxxx.xxx und xyzz-xxxxxx.xxx lauten auf die Namen der Beschwerdeführer (act. B 3/9 und 12), das Konto xyzx.xxxxxx.xxx auf den Namen der Beschwerdeführerin (act. B 3/6), sodass ein rechtlich geschütztes Interesse der Parteien an der Aufhebung des Beschlagnahmebefehls erstellt ist.