g) Mit Beschlagnahmebefehl der Staatsanwaltschaft vom 6. Dezember 2021 sind die Salden der Konten xxxx-xxxxxx.xxx, xyzz-xxxxxx.xxx und xyzx.xxxxxx.xxx beschlagnahmt bzw. gesperrt worden. Gleichzeitig wurde die Kontosperre für das Konto xyzy-xxxxxx.xxx, lautend auf B., per sofort aufgehoben (act. B 2). Seite 4 B. Prozessgeschichte a) Gegen den Beschlagnahmebefehl vom 6. Dezember 2021 liessen A. und B. am 20. Dezember 2021 beim Obergericht Beschwerde erheben (act. B 1).