Er werde auch durch verschiedene Personen belastet, in den genannten wie auch in weiteren Lokalitäten Geldspielautomaten aufgestellt zu haben. Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass A. Mittäter bzw. Haupttäter einer organisierten Bande sei, die in der Region (zumindest um F. herum) illegale Glücksspiele organisiere bzw. zur Verfügung stelle. Gemäss unterschiedlicher Aussagen beteiligter Personen solle damit ein vier- bis sechsstelliger Betrag pro Monat über Jahre generiert worden sein (act. B 16/1, S. 4; B 16/5, S. 5).