B 2). Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung von Untersuchungshaft vom 3. September 2021 kann dazu entnommen werden, dass A. in dringendem Verdacht steht, verschiedene Lokalitäten, unter anderem den D., den S. Clubverein und den Verein E. mit der notwendigen Infrastruktur beliefert zu haben, damit in diesen Lokalitäten Sportwetten hätten angeboten werden können. Er werde auch durch verschiedene Personen belastet, in den genannten wie auch in weiteren Lokalitäten Geldspielautomaten aufgestellt zu haben.