a) Die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden führt gegen A. ein Strafverfahren (U 21 70), in welchem dieser verdächtigt wird, Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz), Eingehen oder Vermitteln gewerbsmässiger Wetten, etc., begangen zu haben (act. B 2).