2.8 Gestützt auf die Strafanzeige des Privatklägers standen zu Beginn die Tatbestände der Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB), der Nötigung (Art. 181 StGB), der Verleumdung (Art. 174 Ziff. 1 StGB), der üblen Nachrede (Art. 173 StGB) und der Beschimpfung (Art. 177 StGB) zur Diskussion. Wie der angefochtenen Verfügung vom 7. Januar 2021 entnommen werden kann, geht es heute noch um die Tatbestände der Drohung und Beschimpfung. Mit Strafbefehl vom 23. Mai 2018 wurde A. wegen mehrfacher Drohung und Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und zu einer Busse von CHF 800.00 verurteilt.