2.3 Vorbringen des Beschwerdeführers Der Beschwerdeführer lässt im vorliegenden Beschwerdeverfahren ausführen (act. B 1, S. 3), die Staatsanwaltschaft führe eine Strafuntersuchung wegen Entziehens von Minderjährigen (Art. 220 StGB) sowie Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 Ziff. 1 StGB) gegen ihn. Diese Vorwürfe seien ihm anlässlich der Konfrontationseinvernahme vom 21. Oktober 2020 eröffnet worden, wobei er zum damaligen Zeitpunkt noch keine amtliche Verteidigung beantragt habe. Ihm sei keine Frist gesetzt worden, für eine Wahlverteidigung besorgt zu sein, obwohl ein Fall von notwendiger Verteidigung vorliege.