Seite 5 1.7 Der (Beschwerde-)Antrag muss auf Änderung bzw. Aufhebung einer oder mehrerer Dispositivpunkte lauten, sofern solche vorhanden sind (PATRICK GUIDON, a.a.O., N. 9b zu Art. 396 StPO). Die Beschwerde richtet sich gegen das in Ziff. 1 der angefochtenen Verfügung abgewiesene Gesuch um amtliche Verteidigung, so dass die von RAin lic. iur. G. gestellten Anträge zulässig sind. 1.8 Auf die Beschwerde ist somit einzutreten. 2. Materielles - Anspruch auf amtliche Verteidigung