Seite 4 Zwangsmassnahmerechts). Zuständig ist vorliegend somit eine Abteilung des Obergerichts bzw. ein Kollegialgericht. Aus dem Staatskalender Appenzell Ausserhoden ( unter Staatskalender/Alle Organisationen/Gerichtsbehörden/Obergericht/Abteilungen) ist ersichtlich, dass das Gesamtgericht strafrechtliche Beschwerdefälle der 2. Abteilung des Obergerichts zur Beurteilung zugewiesen hat.