b) Am 1. Oktober 2020 meldete JK. sich telefonisch bei der KESB und erklärte, dass sie CK. zurückbringen resp. abgeben werde. Dies geschah dann beim Polizeiposten Herisau (act. B 8/5, S. 3). Anlässlich der Befragung durch die Kantonspolizei erklärte JK., sie habe schon im Vorfeld gewusst, dass CK. ihr durch die KESB entzogen werde; das habe ihr Anwalt gesagt (act. B 8/3, S. 2). Dieser habe ihr in der Folge geholfen, ihren Sohn vor der KESB zu verstecken und nach Deutschland zu bringen (act. B 8/5, S. 2 f.).