Dennoch dürfte es noch längere Zeit - das Gericht geht im Minimum von einem Jahr, eher aber zwei Jahren, aus - in Anspruch nehmen, bis der Verurteilte die erforderlichen Lockerungsstufen (zum Beispiel begleitete Ausgänge nach Thusis oder die Arbeit in der Schreinerei (act. B 3/4/1/111, S. 3 f.) erfolgreich durchlaufen hat und die Platzierung in einem Wohnheim ins Auge gefasst werden kann. Unter diesen Umständen erweist sich die Verlängerung der Massnahme um vier Jahre, d.h. bis 3. Mai 2024, als angemessen.