Der direkte Zusammenhang zwischen der psychischen Störung und der Delinquenz ergibt sich ebenfalls aus dem Gutachten (act. B 3/4/1/112, S. 41). Trotz des kürzlichen Rückschlags schätzt Dr. med. FMH B. den Therapieverlauf grundsätzlich als positiv ein und empfiehlt die Weiterführung der Behandlung, da diese klar noch nicht abgeschlossen sei (act. B 3/4/1/112, S. 44). Die Verlängerung der Massnahme wurde schliesslich von der Vollzugsbehörde beantragt (act. B 3/1).