B 3/4/1/120) nämlich noch diverse Stufen erfolgreich zu bewältigen, bevor er in die Freiheit entlassen werden kann. Dazu gehört zum Beispiel, wie er mit befristeten, unbegleiteten Ausgängen klar kommt und ob er auch in einem weniger streng überwachten Setting die Alkohol- und Cannabisabstinenz einhält und die von den Fachleuten verordneten Medikamente zu sich nimmt. Seite 18 Am 3. Mai 2020 endete die gesetzlich auf fünf Jahre befristete Massnahme nach Art. 59 Abs. 4 StGB (act. B 3/1, S. 6).