Der bisherige Verlauf der durchgeführten Therapie sei grundsätzlich günstig. Diese müsse aus gutachterlicher Sicht fortgesetzt werden; sie sei noch nicht abgeschlossen. Sie sei aber auch nicht erfolglos. Wichtig erscheine die weitere Auseinandersetzung mit den früheren Wahninhalten und vor allen Dingen den Frühwarnzeichen. Der klar strukturierte Rahmen einer Institution habe einen grossen Einfluss auf die günstige Prognose (act. B 3/4/1/112, S. 45). Die sozialen Kompetenzen hätten sich durch die adäquate medikamentöse Behandlung deutlich verbessert, ebenso das spezifische Konfliktverhalten.