Aus forensisch-psychiatrischer Sicht bestünden aktuell keine Bedenken gegen die Gewährung von Progressionsstufen. Diese sollten jedoch sorgfältig geplant und vorbereitet werden, was noch eine gewisse Zeit benötigen werde. Diese sollten kritisch begleitet werden, wobei bei Hinweisen auf Unregelmässigkeiten oder ein erneutes Auftreten von psychotischen Symptomen niederschwellig eine Rückstufung zu