Der bisherige Massnahmenverlauf sei grundsätzlich positiv zu beurteilen, wobei gerade in der Zeit kurz vor der Exploration erneut eine kurzzeitige psychische Verschlechterung feststellbar gewesen sei, welche eine vorübergehende Rückstufung erforderlich gemacht habe. Es bleibe auch etwas unklar, inwieweit das früher ausgeprägte und chronifizierte Wahnsystem tatsächlich nicht mehr vorhanden sei, oder zumindest unterschwellig, im Sinne einer sogenannt doppelten Buchführung noch vorliege. Aus forensisch-psychiatrischer Sicht bestünden aktuell keine Bedenken gegen die Gewährung von Progressionsstufen.