2.5.1 Im Hinblick auf die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme hat das Departement Inneres und Sicherheit ein neues psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. In seiner Expertise vom 2. September 2019 (act. B 3/4/1/112) hält Dr. med. FMH B. fest, dass der Verurteilte seit mindestens 2003 an einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie leide, welche sich im Laufe der Zeit chronifiziert und in der Folge zu einem mittelschweren schizophrenen Residualzustand ausgebildet habe (act. B 3/4/1/112, S. 30 f.). Die psychische Störung stehe in direktem Zusammenhang mit der früheren Delinquenz und damit in Bezug auf das Rückfallrisiko.