Die Lockerungen würden deshalb Zeit benötigen, bis die Stabilität nach jedem Schritt wieder erreicht werde. Für die weitere Durchführung der Vollzugsöffnung und die weiteren Therapiefortschritte werde daher eine Verlängerung der Massnahme um vier Jahre beantragt. Es sei eine Tatsache, dass es nicht so viele Plätze für die Behandlung von Straftätern mit dieser Krankheit gebe. Das Departement erachte es als wichtig, dass die Ärzte die Chance erhielten, die Behandlung zu einem guten Ende zu führen. Es sei theoretisch richtig, dass die Massnahme beliebig oft verlängert werden könne. Das sei jedoch nicht das Ziel.