Den Wunsch, in die Ostschweiz zurückzukehren, hätten sie gehört und würden diesen bei der weiteren Massnahmeplanung auch berücksichtigen (act. B 17, S. 9). Die positive Veränderung des Verurteilten sei ihnen ebenfalls aufgefallen. Sie seien deshalb - trotz der momentanen Rückstufung - bezüglich weiterer Therapiefortschritte zuversichtlich. Jeder Lockerungsschritt führe zu mehr Freiraum, damit aber auch mehr Verantwortung für den Betroffenen. Dies könne Destabilisierungen zur Folge haben. Die Lockerungen würden deshalb Zeit benötigen, bis die Stabilität nach jedem Schritt wieder erreicht werde.