Bei schizophrenen Patienten seien solche Rückfälle gemäss den behandelnden Ärzten nicht unüblich. Die Ärzte würden jedoch davon ausgehen, dass die Verschlechterung der Symptomatik nur vorübergehend sei und sich der Zustand des Verurteilten wieder verbessern werde. Es zeige sich bereits eine beginnende Beruhigung. Von den erwähnten Rückfällen einmal abgesehen, sei der Verlauf der Therapie gemäss Dr. med. B. grundsätzlich positiv zu werten. Der Verurteilte habe seine Krankheit, die Notwendigkeit der fortgesetzten Medikation und vor allem auch die Notwendigkeit der fortgesetzten Cannabisabstinenz anerkannt.