Es sei richtig, dass sich diese Einschätzung wiederholt in den Berichten der behandelnden Ärzte finde. Dabei handle es sich allerdings um Momentaufnahmen in der gegenwärtigen stationären Behandlungssituation mit Medikation, fachärztlicher Betreuung und Strukturen. Aus dem Gutachten und auch den übrigen Akten gehe hingegen klar hervor, dass ohne diese Massnahmen die Gefahr von erneuten, schwerwiegenden Delikten drohe. Insoweit sei die Behauptung der Verteidigung, der Verurteilte stelle keine relevante Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, widerlegt.