SCHMID/JOSITSCH, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 3. Aufl. 2017, Rz. 647) und der amtliche Verteidiger in der Folge am Begehren auf Verlegung in die Klinik Wil nicht festgehalten hat, braucht auf diese Frage nicht näher eingegangen zu werden. 1.3 Eintretensvoraussetzungen