In seiner Eingabe vom 22. Juni 2020 äussert sich J. wie folgt (act. B 2): „Ich lege Einwand gegen die Zustellung vom 18. Juni 2020. Ich habe die Krankheit so unter Kontrolle, dass ich nicht mehr leide. Gedanken über Mafia sind weg. Schmerzen im ganzen Körper verschwunden und waren keine Einbildung. Ich lege Rekurs von der Entscheidung des Kantonsgerichts ein, dass die Verlegung in die Klinik Wil gestattet wird.“ RA MLaw T. verlangt demgegenüber, die stationäre therapeutische Massnahme sei nicht bzw. im Sinne eines Eventualantrages maximal um 6 Monate zu verlängern (act. B 4 und B 15).