Mit Urteil vom 15. Juni 2020 verlängerte die 3. Abteilung des Kantonsgerichts (SA3 19 5) die stationäre therapeutische Massnahme bis zum 3. Mai 2024 und die Sicherheitshaft bis zur Vollstreckbarkeit des Entscheids, maximal bis zum 15. September 2020 (act. B 5). Auf den Antrag betreffend Verlegung in eine andere Vollzugseinrichtung trat das Kantonsgericht nicht ein. Die Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt CHF 5‘655.70 wurden auf die Staatskasse genommen und der amtliche Verteidiger mit CHF 4‘155.70 aus der Staatskasse entschädigt.