im Rechtsmittelverfahren: des Verurteilten in der Eingabe vom 22. Juni 2020 (sinngemäss) Der Entscheid der Vorinstanz vom 15. Juni 2020 sei aufzuheben und die Verlegung in die Klinik Wil zu gestatten. des amtlichen Verteidigers an Schranken: 1. Es sei die Beschwerde gutzuheissen und das Urteil der Vorinstanz vom 15. Juni 2020 aufzuheben. 2. Es sei die stationäre Massnahme nicht zu verlängern und J. unverzüglich aus der Klinik zu entlassen. 3. Eventualiter sei die Massnahme für eine Zeitdauer von maximal 6 Monaten zu verlängern bis eine angemessene Anschlusslösung aufgegleist werden kann.