Bei der Beurteilung, ob ein Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen der Beschuldigte allein nicht gewachsen wäre, sind nach der Rechtsprechung die konkreten Umstände zu berücksichtigen. Je schwerer der Eingriff in die Interessen des Beschuldigten wiegt, desto geringer sind die Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten und umgekehrt (Urteil des Bundesgerichts 1B_12/2019 vom 14. Mai 2019 E. 2.4). Mithin ist eine Beurteilung der konkreten Umstände des Einzelfalls notwendig, die sich einer strengen Schematisierung entzieht (Urteil des Bundesgerichts 1B_72/2017 vom 3. April 2017 E. 2.3).