2.5 Wahrung der Interessen des Beschuldigten 2.5.1 Gesetzliche Grundlage Die Voraussetzungen für die Gewährung der amtlichen Verteidigung sind in Art. 132 StPO aufgeführt. Diese Bestimmung lautet wie folgt: 1 Die Verfahrensleitung ordnet eine amtliche Verteidigung an, wenn: