2.4 Die Beschwerdegegnerin ergänzt im Beschwerdeverfahren, bevor dieses Verfahren gestützt auf Art. 55a StGB sistiert werden könne, sei es aus strafprozessualen Gründen angezeigt und notwendig, dass allfällige Beweise sichergestellt würden. Aus diesem Grund habe die Verfahrensleitung der Polizei den Auftrag erteilt, diese Abklärungen zu machen bzw. die Einvernahmen durchzuführen.