Seite 3 e) Am 26. August 2020 (act. B 13) reichte RA MLaw K. dem Obergericht ein an sie gerichtetes Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 25. August 2020 (act. B 14) ein, wonach die Einvernahme von MR. vom 27. August 2020 unter Ausschluss von TR. durchgeführt werde.