Seite 2 d) Mit Beschlagnahmebefehl der Staatsanwaltschaft vom 20. Februar 2020 wurde gestützt auf Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO eine TR. gehörende Handfeuerwaffe sowie Munition beschlagnahmt (act. B 7/22). e) Am 21. April 2020 stellte die Verteidigerin des Beschuldigten, RA MLaw K., für TR. ein Gesuch um amtliche Verteidigung, unter Beilage des vom Beschuldigten ausgefüllten Formulars „Gesuch um amtliche Verteidigung/unentgeltliche Rechtspflege“ samt Beilagen (act. B 7/24).