Gegenstand amtliche Verteidigung Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft U 19 1276 vom 22. April 2020 Anträge a) des Beschwerdeführers: Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 22. April 2020 sei aufzuheben und das Gesuch um amtliche Verteidigung für TR. sei ab dem 21. April 2020 gutzuheissen; Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. b) der Staatsanwaltschaft: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. Sachverhalt A. Übersicht