Zudem ist eine Beschlagnahme zu beurteilen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass die Probezeit von 2 Jahren für die vom Obergericht des Kantons Thurgau am 25. September 2018 ausgefällte Geldstrafe noch nicht abgelaufen ist. 2.5.9 In Würdigung sämtlicher Umstände gelangt das Obergericht zum Schluss, dass die amtliche Verteidigung von T. zur Wahrung seiner Interessen in dem gegen ihn geführten Strafverfahren geboten ist, sofern er nicht in der Lage ist, auf eigene Kosten einen Verteidiger zu mandatieren.