BGE 143 I 164 E. 3.6). Bei offensichtlichen Bagatelldelikten, bei denen nur eine Busse oder eine geringfügige Freiheitsstrafe in Frage kommt, verneint die Bundesgerichtspraxis einen verfassungsmässigen Anspruch auf einen amtlichen Rechtsbeistand (Urteil des Bundesgerichts 1B_72/2017 vom 3. April 2017 E. 2.2; BGE 143 I 164 E. 3.5).