Urteile des Bundesgerichts 6B_531/2019 vom 20. Juni 2019 E. 1.2.2 mit weiteren Hinweisen und 6B_111/2012 vom 15. Mai 2012 E. 4.2). Ob auch ohne die Drohung und die daran anschliessende Inhaftierung eine intensive ambulante oder stationäre Betreuung nötig gewesen wäre, wie die Beschwerdeführerin geltend macht, ist spekulativ und damit nicht geeignet, den Anspruch auf Genugtuung herabzusetzen.