Daran würden auch die beschönigenden Aussagen der Beschuldigten nach der Festnahme nichts ändern. Ebenso wenig könne die Dauer der Untersuchungshaft gestützt auf die gesamten Umstände und die eingeleiteten Massnahmen als übermässig bezeichnet werden. Die Haftzeit sei benötigt worden, um sich einerseits Klarheit über die Gefährlichkeit der Beschuldigten zu verschaffen, andererseits aber auch ihre persönliche Situation soweit zu stabilisieren, dass derartige Gewaltausbrüche mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätten ausgeschlossen werden können.