Der unterlegene Beschwerdeführer hat gestützt auf Art. 436 Abs. 1 i.V.m. Art. 433 Abs. 1 StPO keinen Anspruch auf eine Entschädigung im Beschwerdeverfahren. Die Beschwerdegegnerin hat im Beschwerdeverfahren obsiegt, weshalb sie gestützt auf Art. 436 Abs. 1 i.V.m. Art. 432 Abs. 2 StPO gegenüber der Privatklägerschaft Anspruch auf eine angemessene Entschädigung hat. Gestützt auf Art. 18 Abs. 1 lit. b