Deshalb habe sie die Liegenschaft betreten. „Wieso solle ich nicht das Grundstück betreten dürfen, für welches ich Miete bezahle. Er hat mir auch nie gesagt, dass ich dort Hausverbot habe“. In der Aufsichtsbeschwerde von S____ gegen Polizeimann C___ vom 4. August 2017 ist allerdings der Passus enthalten: „zumal er (gemeint ist M____, Anm. der Unterzeichneten) mir für die Liegenschaft X___, D___, ein Hausverbot erteilt hat“ (act. B 10, Dossier 60, act. 60.1).