2.2.4 Der Verteidiger von S____ verweist in erster Linie auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft und hält ergänzend fest (act. B 11, S. 6 f.), M____ habe die E- Mailnachricht vom 8. Juli 2017 erhalten und sich zumindest mit der Übergabe des E- Bikes einverstanden erklärt. Aufgrund der Antwort habe S____ davon ausgehen dürfen, dass ihr Ex-Partner ihr E-Mail erhalten und sich bereit erklärt habe, ihr zumindest das E-Bike am Sonntag herauszugeben. Als sie dieses nicht wie vereinbart