ihn gebeten hat, hat er ihr offenbar herausgegeben. Er konnte aber nicht ausschliessen, dass es im Raum noch Sachen (z.B. den Waffenschrank) gab, die S____ gehören. Diese ging davon aus, dass sie den Raum betreten durfte, weil sie Miete für das Haus bezahlte. Das E-Mail mit dem S____ M____ darauf aufmerksam machte, dass sie das Schloss öffnen lasse, wenn er nicht zu Hause sei, wurde indes erst am Tag nach dem Vorfall, welcher zur Anzeige gebracht wurde, geschrieben.